Willkommen beim GEDA GAMECHANGER-Zertifizierungsprogramm

Mit dem GEDA GAMECHANGER-Zertifizierungsprogramm erhalten bewährte GEDA Transportbühnen ein zukunftsweisendes Upgrade. Durch die Nachrüstung können bestehende Aufzüge auf ein neues Leistungsniveau gehoben werden – mit Hubgeschwindigkeiten von bis zu 40 m/min und einer Personenkapazität von bis zu 30 Personen. Damit profitieren Betreiber von einer deutlichen Steigerung der Effizienz, Produktivität und Einsatzflexibilität ihrer Transportbühnen.

Das Zertifizierungsprogramm vermittelt umfassend alle relevanten Grundlagen und Anforderungen für eine erfolgreiche Nachrüstung bestehender GEDA Transportbühnen. Im Fokus stehen dabei die technischen Voraussetzungen der Maschinen, die geltenden normativen und gesetzlichen Vorgaben, neue Gefährdungsbeurteilungen sowie die Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie.

Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer einen detaillierten Einblick in den gesamten Ablauf des Nachrüstungsprozesses – von der technischen Bewertung über die Umsetzung der Umrüstung bis hin zu den erforderlichen Prüfungen und Abnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der fachgerechten Unterweisung des Betreibers, um einen sicheren und rechtskonformen Betrieb der modernisierten Transportbühne sicherzustellen.

Abgerundet wird das Programm durch die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen und Nachweise in GEDA CENTRAL. So wird gewährleistet, dass sämtliche Informationen jederzeit transparent, nachvollziehbar und revisionssicher verfügbar sind.

Werden Sie Teil des GEDA GAMECHANGER-Zertifizierungsprogramms und schaffen Sie die Voraussetzung, bestehende Transportbühnen wirtschaftlich, sicher und normenkonform auf das nächste Leistungsniveau zu bringen.

Voraussetzungen und Ablauf des Zertifizierungsprogramms:

Setzen Sie sich bereits jetzt unverbindlich auf die Warteliste des Zertifizierungsprogramms:

Anmeldung Zertifizierung

Formular Anmeldung Zertifizierung
Anforderungen an die Teilnehmer:

Eine Elektrofachkraft für GEDA Transportbühnen sollte insbesondere:
- eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung besitzen, z. B. als Elektroniker, Elektriker, Elektromeister, Elektrotechniker oder Elektroingenieur; die fachliche Qualifikation wird laut DGUV im Regelfall durch eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung nachgewiesen.
- Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld haben (Transportbühnen GEDA)

Eine sachkundige Person für GEDA Transportbühnen ist eine fachlich geeignete Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahen beruflichen Tätigkeit sowie gerätespezifischen Unterweisung/Schulung in der Lage ist, den sicheren Zustand einer GEDA Transportbühne zu beurteilen, Mängel zu erkennen, Gefährdungen zu bewerten und erforderliche Maßnahmen festzulegen bzw. zu veranlassen. Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung entspricht dies in der Regel der„zur Prüfung befähigten Person“, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen muss.
Für GEDA Transportbühnen bedeutet das konkret: Die Person muss mit Aufbau, Montage, Betrieb, Instandhaltung, Sicherheitseinrichtungen, Prüfanforderungen und Herstellerangaben der Transportbühnen vertraut sein. GEDA beschreibt für Montage, Instandhaltung und Wartung eine Fachkraft als Person, die aufgrund qualifizierter beruflicher Ausbildung, Schulungen und Erfahrung Risiken und mögliche Gefährdungen an der Maschine erkennen und durch geeignete Maßnahmen abstellen kann.

Achtung:
Eine Elektrofachkraft ist nicht automatisch auch eine sachkundige bzw. zur Prüfung befähigte Person für die gesamte Transportbühne. Für die Gesamtprüfung einer GEDA Transportbühne sind zusätzlich Kenntnisse über Mechanik, Tragkonstruktion, Fangvorrichtung, Zahnstange/Ritzel, Verankerung, Türen, Bühnenzugänge und die herstellerspezifischen Prüfanforderungen erforderlich. Die Elektrofachkraft deckt primär den elektrotechnischen Teil ab.
Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an dieser Schulung nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen zulässig ist. GEDA behält sich vor, die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen am Tag der Präsenzschulung zu überprüfen. Die entsprechenden Nachweise sind von mir zur Präsenzschulung mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen.
Sollten die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, die Nachweise nicht vorgelegt werden können oder unzutreffende Angaben gemacht worden sein, behält sich GEDA vor, mich von der Präsenzschulung auszuschließen bzw. die Teilnahme nicht anzuerkennen.
Mir ist bekannt, dass in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen nach Maßgabe der geltenden Teilnahme-, Buchungs- oder Stornobedingungen einbehalten werden können.